Wohnungsgeberbestรคtigung
Seit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes im November 2015 gilt die Regelung, dass bei einem Wohnungswechsel die Wohnungseigentรผmer den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestรคtigen mรผssen.
Die Wohnungsgeberbestรคtigung benรถtigt auch, wer in die eigene Wohnung einzieht.
Keine Anmeldung oder Ummeldung innerhalb der Gemeinde ohne WOHUNGSGEBERBESTรTIGUNG, der Mietvertrag ist nicht ausreichend.
Entsprechende Vordrucke erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf https://www.fraunberg.de/gemeinde/bundesmeldegesetz.