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Bei defekten oder beschädigten Müll- und Wertstoffgefäßen können Sie das melden und eine Ersatzaufstellung beantragen.

Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Abfallbehältern sowie Änderungen der Behältergröße oder des Abholintervalls beantragen.
Hinweis: Mülltonnen an-, um- oder abmelden kann nur der Grundstückseigentümer, nicht der Mieter oder Pächter.

  • einer Hauptwohnung innerhalb der BRD: Abmeldung ist nicht mehr nötig !
  • einer Nebenwohnung: persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich, Schriftform genügt.

Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich hier abmelden.
Die persönliche Anwesenheit ist erforderlich, da die Unterschrift benötigt wird.

Wenn Sie aus einer anderen Stadt / Gemeinde nach Fraunberg ziehen, können Sie hier vorab Ihre Daten elektronisch an die Meldebehörde senden. Die endgültige Anmeldung muss danach noch persönlich bei der Meldebehörde der Gemeinde Fraunberg erfolgen. Dort wird die Änderung der Anschrift in Ihren Personalausweis eingetragen.

 

HinweisUm sich in der Gemeinde anzumelden, benötigen sie einen Nachweis für den aktuellen Wohnsitz. Mitzubringen ist bei der Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung, die über das genaue Datum des Einzugs informiert.

Terminabsprache
Vorherige Terminabsprache unter 08762/732020

Um im Rahmen von Baumaßnahmen an Baudenkmälern oder Teilen von Denkmalensembles Veränderungen durchführen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis, auch wenn bewegliche Denkmäler an einen anderen Ort gebracht werden müssen.

Der östliche Gemeindeteil wird von der Wasserversorgung WZV-Holzland versorgt. Der Wasserzweckverband Berglerner Gruppe übernimmt die Versorgung des westlichen Gemeindeteil im Bereich Faunberg und Reichenkirchen.

Anträge für Bauwasser

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken und zum Beispiel den Verkehrsfluss beeinträchtigen, müssen besonders gesichert und beschildert werden.

Es erfordert daher verkehrsregelnde Maßnahmen, die beantragt werden müssen.

Das gilt auch für alle Privatflächen, die öffentlich zugänglich sind, wie zum Beispiel Supermärkte oder Parkplätze.

Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Zustimmung für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt.

Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Gemeinde genehmigt werden.

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 19:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: