Bundesmeldegesetz

30. Juni 2025

Bundesmeldegesetz

Wohnungsgeberbestรคtigung

Seit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes im November 2015 gilt die Regelung, dass bei einem Wohnungswechsel die Wohnungseigentรผmer den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestรคtigen mรผssen.

Die Wohnungsgeberbestรคtigung benรถtigt auch, wer in die eigene Wohnung einzieht.

Keine Anmeldung oder Ummeldung innerhalb der Gemeinde ohne WOHUNGSGEBERBESTร„TIGUNG, der Mietvertrag ist nicht ausreichend.

Entsprechende Vordrucke erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf https://www.fraunberg.de/gemeinde/bundesmeldegesetz.

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 19:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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