der HAUSHALTSSATZUNG und รถffentlichen Auflage des HAUSHALTSPLANES
der Gemeinde Fraunberg, Landkreis Erding fรผr das Haushaltsjahr 2025
nach der Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehรถrde.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan fรผr das Haushaltsjahr 2025 in der Sitzung vom 25.02.2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung ist mit dem 01.01.2025 in Kraft getreten. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen wรคhrend des ganzen Jahres im Rathaus in Fraunberg innerhalb der allgemeinen Geschรคfts-stunden zur Einsicht bereit. Dem Landratsamt Erding wurden die Haushaltsatzung und der Haushaltsplan fรผr das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche รberprรผfung des Haushaltsplanes hat zu keinerlei Beanstandungen gefรผhrt.
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Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung fรผr den Freistaat Bayern (GO) erlรคsst die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
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ยง 1
Der als Anlage beigefรผgte Haushaltsplan fรผr das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schlieรt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mitย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย 8.726.700,00 โฌ
und im
Vermรถgenshaushaltย ย in den Einnahmen und Ausgaben mitย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย 5.471.700,00 โฌ
ab.
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ยง 2
Kreditaufnahmen fรผr Investitionen und Investitionsfรถrderungsmaรnahmen werden keine festgesetzt
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ยง 3
Verpflichtungsermรคchtigungen im Vermรถgenshaushalt werden nicht festgesetzt.
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ยง 4
Der Steuersatz (Hebesatz) fรผr die Gewerbesteuer wird mit 350 V.H festgesetzt.
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ยง 5
Der Hรถchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 300.000,00 โฌ festgesetzt.
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ยง 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
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Fraunberg, den 12.06.2025
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gez.
Johann Wiesmaier
Erster Bรผrgermeister