Gaststättenerlaubnis für Veranstaltungen

6. Juni 2025

Gaststättenerlaubnis für Veranstaltungen

Vollzug des Gaststättengesetzes (GastG)
Die Gemeinde Fraunberg weist darauf hin, dass für Feste, die gemäß
§ 2 GastG erlaubnispflichtig sind, eine Gestattung nach § 12 GastG durch die Gemeinde
erforderlich ist.
Dies ist der Fall, wenn im stehenden Gewerbe Getränke oder zubereitete Speisen zum
Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden und der Betrieb jedermann oder
bestimmten Personen zugänglich ist.
Die Gestattung ist spätestens 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung bei der
Gemeinde (EG, Information) zu beantragen.

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 19:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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