Gaststättenerlaubnis für Veranstaltungen

16. Apr. 2025

Gaststättenerlaubnis für Veranstaltungen

Vollzug des Gaststättengesetzes (GastG)

Die Gemeinde Fraunberg weist darauf hin, dass für Feste, die gemäß

§ 2 GastG erlaubnispflichtig sind, eine Gestattung nach § 12 GastG durch die Gemeinde erforderlich ist.

Dies ist der Fall, wenn im stehenden Gewerbe Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen zugänglich ist.

Die Gestattung ist spätestens 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung bei der Gemeinde (EG, Information) zu beantragen.

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 19:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: