3. Änderung des Bebauungsplanes „Fraunberg-Nord“, F 2 hier: Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-)

16. März 2025

3. Änderung des Bebauungsplanes „Fraunberg-Nord“, F 2 hier: Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-)

3. Änderung des Bebauungsplanes „Fraunberg-Nord“, F 2

hier: Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat in seiner Sitzung vom 28.05.2024 den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Fraunberg-Nord“ F 2, in der Planfassung des Architekten Pezold, Wartenberg, vom 14.05.2024 und die dazugehörige Begründung gebilligt und beschlossen die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Bürger frühzeitig zu beteiligen; 3 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB.

Die Änderung sieht den Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit auf der Parzelle Nr. 27 vor.

 

Der Entwurf des Änderungsplanes für den Bebauungsplan „Fraunberg-Nord“ F2, in der Planfassung vom 14.05.2024 und die dazugehörige Begründung liegen nunmehr in der Zeit

 

vom 31.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025

 

während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindekanzlei Fraunberg, Rathausplatz 1, 1. Stock, Zi.-Nr. 2.4, 85447 Fraunberg, zu jedermanns Einsicht aus. Während dieser Frist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Gemeinde Fraunberg

Fraunberg, den 14.03.2025

Hans Wiesmaier

1. Bürgermeister

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