Die jährliche Zählerablesung zeigt immer wieder, dass in einzelnen Hausinstallationen ungewollte Wasserverluste auftreten. Im Hinblick auf die Wasser- und Kanalgebühren weisen wir darauf hin, dass jeder Hauseigentümer für Wasserverluste in seiner Hausinstallation selbst verantwortlich ist. Wir empfehlen deshalb dringend, den Verbrauch am Zähler in regelmäßigen Zeitabständen zu kontrollieren um Wasserverluste z.B. durch ein undichtes Überdruckventil der Heizung oder einen Rohrbruch, gering zu halten. Wird kein Wasser verbraucht, dürfen sich Rädchen am Wasserzähler nicht drehen.