Sie sind hier: Startseite » Bekanntmachung der Niederlegung der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Niederlegungsvermerk
Die Gemeinde Fraunberg legt die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen nieder. Die Einsichtnahme in die Bekanntmachung kann zu den allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus, Zimmer 2.4 im 1. OG erfolgen.
Fraunberg, den 10.02.2026
gez.
Johann Wiesmaier
Erster Bürgermeister
Die Bekanntmachung hängt auch am Gemeindezentrum aus.
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