Bekanntmachung der Niederlegung der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

10. Feb. 2026

Bekanntmachung der Niederlegung der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Niederlegungsvermerk

Die Gemeinde Fraunberg legt die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen nieder. Die Einsichtnahme in die Bekanntmachung kann zu den allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus, Zimmer 2.4 im 1. OG erfolgen.

 

Fraunberg, den 10.02.2026

gez.

Johann Wiesmaier

Erster Bürgermeister

 

Die Bekanntmachung hängt auch am Gemeindezentrum aus.

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 19:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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