Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Fraunberg vom 18. August 2025

3. Sep. 2025

Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Fraunberg vom 18. August 2025

§ 1

 

Der § 36 erhält folgende Fassung:

 

(1)  Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter www.fraunberg.de/bekanntmachungen-aus-der-gemeinde/ bekanntgegeben wird. Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

(2)  Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.

 

 

§ 2

 

Die Änderung tritt zum 01.10.2025 in Kraft.

 

 

 

Fraunberg, den 18.08.2025

Gemeinde Fraunberg

 

gez.

 

Johann Wiesmaier

Erster Bürgermeister

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