Bäume und Sträucher schneiden

28. Jan. 2026

Bäume und Sträucher schneiden

Die Anlieger an öffentlichen Straßen und Wegen (dazu zählen auch Feldwege und Gehsteige) werden gebeten, Bäume und Sträucher, die verkehrsbehindernd in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, so zurückzuschneiden, dass die Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Art. 29 Abs. 2 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes Anpflanzungen aller Art nicht so angelegt werden dürfen, dass sie in den Lichtraum der Straße und des Gehsteiges ragen oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (auch des Fußgängerverkehrs) beeinträchtigen.

Wir weisen besonders darauf hin, dass der Grundstückseigentümer für Schäden haftet, die durch überhängende Bäume und Sträucher an vorbeifahrenden Fahrzeugen verursacht werden.

Wir weisen auch darauf hin, dass bei unzureichend frei gehaltenen Straßen die Müllabfuhr sowie der Winterdienst nicht gewährleistet werden können.

Sollte der Grundstückseigentümer dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist die Gemeinde berechtigt, nach Aufforderung mit Fristsetzung, Ersatzmaßnahmen auf Kosten des Grundstücksbesitzers einzuleiten.

 

Hans Wiesmaier, 1. Bürgermeister

 

Frei zu haltende sog. „Lichtraumprofile“:


Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 19:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: