der HAUSHALTSSATZUNG und öffentlichen Auflage des HAUSHALTSPLANES
der Gemeinde Fraunberg, Landkreis Erding für das Haushaltsjahr 2025
nach der Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde.
Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der Sitzung vom 25.02.2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung ist mit dem 01.01.2025 in Kraft getreten. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres im Rathaus in Fraunberg innerhalb der allgemeinen Geschäfts-stunden zur Einsicht bereit. Dem Landratsamt Erding wurden die Haushaltsatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Überprüfung des Haushaltsplanes hat zu keinerlei Beanstandungen geführt.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.726.700,00 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.471.700,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird mit 350 V.H festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Fraunberg, den 12.06.2025
gez.
Johann Wiesmaier
Erster Bürgermeister