hier: erneute Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-)
Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat in seiner Sitzung vom 29.07.2025 den Entwurf der Einbeziehungssatzung Pillkofen in der Planfassung des Architekten Pezold, Wartenberg, vom 29.07.2025 und die dazugehörige Begründung gebilligt und beschlossen die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen; 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung im Süden von Pillkofen in der Planfassung vom 29.07.2025 und die dazugehörige Begründung liegen nunmehr in der Zeit
vom 23.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026
während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Fraunberg, Rathausplatz 1,
1. Stock, Zi.-Nr. 2.1, 85447 Fraunberg, zu jedermanns Einsicht aus. Während dieser Frist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemeinde Fraunberg
Fraunberg, den 06.03.2026
Hans Wiesmaier
1. Bürgermeister