Erlass einer Einbeziehungssatzung im Süden von Pillkofen

12. März 2026

Erlass einer Einbeziehungssatzung im Süden von Pillkofen

hier: erneute Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-)     

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat in seiner Sitzung vom 29.07.2025 den Entwurf der Einbeziehungssatzung Pillkofen in der Planfassung des Architekten Pezold, Wartenberg, vom 29.07.2025 und die dazugehörige Begründung gebilligt und beschlossen die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen; 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung im Süden von Pillkofen in der Planfassung vom 29.07.2025 und die dazugehörige Begründung liegen nunmehr in der Zeit

 

vom 23.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026

 

während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Fraunberg, Rathausplatz 1,

1. Stock, Zi.-Nr. 2.1, 85447 Fraunberg, zu jedermanns Einsicht aus. Während dieser Frist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Gemeinde Fraunberg

Fraunberg, den 06.03.2026

Hans Wiesmaier

1. Bürgermeister

Öffnungszeiten

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