Fälligkeit Hundesteuer

16. Apr. 2025

Fälligkeit Hundesteuer

Wir möchten alle Hundebesitzer in der Gemeinde Fraunberg erinnern, dass die jährliche Hundesteuer am 01.05. eines Jahres zur Zahlung fällig ist. Wir bitten Sie, die Steuer termingerecht auf eines der genannten Konten zu überweisen. Damit können Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden. Sofern ein SEPA-Mandat vorliegt, wird die Steuer von Ihrem Konto abgebucht.

 

VR Bank Taufkirchen-Dorfen

IBAN: DE 29 7016 9566 0008 8136 63

BIC: GENODEF1TAV

 

VR Bank Erding

IBAN: DE 96 7016 9605 0001 6103 33

BIC: GENODEF1ISE

 

Sparkasse Erding-Dorfen

IBAN: DE57 7005 1995 0000 1012 53

BIC: BYLADEM1ERD

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 19:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: