die Bayerische Staatsregierung und der Landkreis Erding gewährt den Sportund
Schützenvereinen jedes Jahr eine Vereinspauschale in Form von
Übungsleiterzuschüssen. Die Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen
müssen von den Vereinen bis spätestens Montag, 02. März 2026, beim
Landratsamt Erding, Eva Haas, Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding,
eingereicht werden.
Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist
handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht.
Entscheidend hierfür ist das Datum des Poststempels.
Anträge, die nach diesem Termin eingehen dürfen nicht mehr berücksichtigt
werden.
Unterlagen und weitere Informationen hierzu auf der Internetseite des
Landkreises Erding unter:
www.landkreis-erding.de/buerger-verwaltung/kultur-bildungsport/
sport/sportfoerderung/