Derzeit ist ein sprunghafter Anstieg in Deutschland und auch Bayern von
Geflügelpestnachweisen bei Wildvögeln zu beobachten. Besonders häufig
betroffen sind Kraniche, die bei ihrem Herbstzug das Virus weiterverbreiten
können. Aber auch andere Wildvögel, wie beispielsweise Schwäne, sind
betroffen. Im Oktober gab es in Bayern bisher Nachweise bei Schwänen und
Wildgänsen in den Landkreisen Dachau, Freising, Ingolstadt und Neuburg-
Schrobenhausen.
Deshalb wird das Risiko des Eintrags von Geflügelpest in Geflügelhaltungen
durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln derzeit als hoch
eingestuft. Um einen solchen Eintrag zu vermeiden, ist die konsequente
Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen
erforderlich. Dazu gehören kein unbefugter Zutritt in Geflügelhaltungen,
Betreten nur mit betriebseigener Schutzkleidung und Kontakt mit Wildvögeln,
auch über Futter, Wasser und Einstreu, vermeiden.
Grundsätzlich können Geflügelpest-Viren je nach Virusstamm ggf. auch
Erkrankungen beim Menschen verursachen. Für eine mögliche Übertragung
ist jedoch der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel bzw. dessen
virushaltigen Ausscheidungen erforderlich. Eine Ansteckung des
Menschen mit den zuletzt überwiegend kursierenden Geflügelpestviren
ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Dieses Virus ist schlecht an den
Menschen angepasst und die Übertragung von Vögeln auf den Menschen
daher selten.