„Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf
Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht
für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können“
(Gesetz über Personalausweise, § 1 Ausweispflicht)
Ausweise für Säuglinge und Kleinkinder
Das Passamt weist darauf hin, dass auch für Säuglinge und Kleinkinder beim
Grenzübergang ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich ist.
Jeder Ausweis ist mit einem Lichtbild – unabhängig vom Alter des Kindes – auszustellen.
Bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen sind folgende Unterlagen
zwingend erforderlich
– Papierbasierte Passbilder sind ab dem 01. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher
Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen
ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über
gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Passamt Fraunberg übermittelt
werden.
– bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis)
– bei Antragstellern unter 16 Jahren, bzw. unter 18 Jahren (bei Reisepässen)
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder Sorgerechtsnachweis bei
nur einem Erziehungsberechtigten
Zudem muss bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen die antragstellende Person (gilt
auch für Kinder jeden Alters) persönlich anwesend sein.
Gebühren Pässe
Reisepass gültig 10 Jahre (ab 24. Lebensjahr) 70,00 EUR
Reisepass gültig 6 Jahre (bis 24. Lebensjahr) 37,50 EUR
vorläufiger Reisepass (gültig 1 Jahr) 26,00 EUR
Gebühren Personalausweise
Personalausweis gültig 10 Jahre (ab 24. Lebensjahr) 37,00 EUR
Personalausweis gültig 6 Jahre (bis 24. Lebensjahr) 22,80 EUR
vorläufiger Personalausweis (gültig 3 Monate) 10,00 EUR