Liebe Vereinsvorstรคnde, liebe Veranstalter,
bitte denkt daran, eure Veranstaltungen, die nicht bei unseren Wirten stattfinden, rechtzeitig (4 Wochen vor der Veranstaltung, bei Groรveranstaltungen noch frรผher) bei der Gemeinde anzuzeigen. Auch ohne Alkoholausschank oder auf Spendenbasis muss die Veranstaltung der Gemeinde gemeldet werden. Fรผr Fragen oder Hilfe stehen wir euch jederzeit wรคhrend den รffnungszeiten oder per E-Mail an info@fraunberg.de ย zur Verfรผgung.
Vollzug des Gaststรคttengesetzes (GastG)
Die Gemeinde Fraunberg weist darauf hin, dass fรผr Feste, die gemรคร
ยง 2 GastG erlaubnispflichtig sind, eine Gestattung nach ยง 12 GastG durch die Gemeinde erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn im stehenden Gewerbe Getrรคnke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen zugรคnglich ist.