Vollzug der Baugesetze Erste Änderung des Bebauungsplanes im Süden von Bergham, M 7; hier: Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-)

3. Apr. 2025

Vollzug der Baugesetze Erste Änderung des Bebauungsplanes im Süden von Bergham, M 7; hier: Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-)

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat in seiner Sitzung vom 25.02.2025 die erste Änderung des Bebauungsplanes im Süden von Bergham, M 7, beschlossen.

In der Sitzung vom 18.03.2025 hat der Gemeinderat den Planentwurf für den Bebauungsplan im Süden von Bergham des Architekten Pezold, Wartenberg, in der Planfassung vom 05.03.2025 und die dazugehörige Begründung gebilligt und beschlossen die formelle Bürgerbeteiligung und die formelle Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB).

 

Der Plan über Bebauungsplan im Süden von Bergham in der Planfassung vom 05.03.20125 und die dazugehörige Begründung liegen nunmehr in der Zeit

 

vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025

 

während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindekanzlei Fraunberg, Rathausplatz 1, 1. OG Zimmer-Nr. 2.4, 85447 Fraunberg, zu jedermanns Einsicht aus.

Während dieser Frist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Gemeinde Fraunberg

Fraunberg, den 28.03.2025

Hans Wiesmaier

Erster Bürgermeister

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