Vollzug der Baugesetze Zweite Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Fraunberg – F 15“; hier: Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-)

22. Jan. 2026

Vollzug der Baugesetze Zweite Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Fraunberg – F 15“; hier: Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-)

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat in seiner Sitzung vom 30.12.2025 die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Fraunberg – F 15“ beschlossen. Ebenfalls In der Sitzung vom 30.12.2025 hat der Gemeinderat
den Planentwurf für die Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Fraunberg F 15“ des Architekten Oberpriller, Hörmannsdorf, in der Planfassung vom 17.12.2025 und die dazugehörige Begründung gebilligt und beschlossen die formelle
Bürgerbeteiligung und die formelle Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen
(§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB). Der Plan zur Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Fraunberg -F 15“ in der Planfassung vom 17.12.2025 und die dazugehörige Begründung liegen nunmehr in der Zeit vom 02.02.2026 bis einschließlich 03.03.2026 während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindekanzlei Fraunberg, Rathausplatz 1, 1. OG Zimmer-Nr. 2.4, 85447 Fraunberg, zu jedermanns Einsicht aus.
Während dieser Frist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemeinde Fraunberg
Fraunberg, den 13.01.2026
Hans Wiesmaier, Erster Bürgermeister

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