Vollzug des Baugesetzbuches -BauGB-

14. Mรคrz 2025

Vollzug des Baugesetzbuches -BauGB-

Vollzug des Baugesetzbuches -BauGB-

Bekanntmachung

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รผber den Satzungsbeschluss und die Auslegung AuรŸenbereichssatzung GroรŸhรผndlbach Hausnr. 15 bis 18โ€œ

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Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat in seiner Sitzung vom 25.02.2025 die AuรŸenbereichssatzung fรผr

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โ€žGroรŸhรผndlbach Hausnr. 15 bis 18โ€œ

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in der Planfassung vom 10. Dezember 2024 und die dazugehรถrige Begrรผndung in der Fassung vom 26. Februar 2025 gem. ยง 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

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Die AuรŸenbereichssatzung liegt ab Verรถffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Fraunberg, Rathausplatz 1, 1. OG, Zimmer-Nr. 2.4, 85447 Fraunberg, wรคhrend der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

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GemรครŸ ยง 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des BauGB beim Zustandekommen der AuรŸenbereichssatzung unbeachtlich, wenn sie im Falle einer Verletzung der in ยง 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der AuรŸenbereichssatzung gegenรผber der Gemeinde geltend gemacht worden sind oder im Falle von Abwรคgungsmรคngeln nicht innerhalb von sieben Jahren seit Inkrafttretens der AuรŸenbereichssatzung gegenรผber der Gemeinde geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mรคngel begrรผnden soll, ist darzulegen (ยง 215 Abs. 2 BauGB).

Auf die Vorschriften des ยง 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB รผber die fristgemรครŸe Geltendmachung etwaiger Entschรคdigungsansprรผche fรผr Eingriffe in eine bisher zulรคssige Nutzung durch die AuรŸenbereichssatzung und รผber das Erlรถschen von Entschรคdigungsansprรผchen wird hingewiesen.

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Mit der Verรถffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die AuรŸenbereichssatzung in Kraft.

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Gemeinde Fraunberg

Fraunberg, den 14.03.2025

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gez.

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Hans Wiesmaier

Erster Bรผrgermeister

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