Vollzug des Baugesetzbuches -BauGB-
Bekanntmachung
ย
รผber den Satzungsbeschluss und die Auslegung Auรenbereichssatzung Groรhรผndlbach Hausnr. 15 bis 18โ
ย
Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat in seiner Sitzung vom 25.02.2025 die Auรenbereichssatzung fรผr
ย
โGroรhรผndlbach Hausnr. 15 bis 18โ
ย
in der Planfassung vom 10. Dezember 2024 und die dazugehรถrige Begrรผndung in der Fassung vom 26. Februar 2025 gem. ยง 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
ย
Die Auรenbereichssatzung liegt ab Verรถffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Fraunberg, Rathausplatz 1, 1. OG, Zimmer-Nr. 2.4, 85447 Fraunberg, wรคhrend der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
ย
Gemรคร ยง 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des BauGB beim Zustandekommen der Auรenbereichssatzung unbeachtlich, wenn sie im Falle einer Verletzung der in ยง 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Auรenbereichssatzung gegenรผber der Gemeinde geltend gemacht worden sind oder im Falle von Abwรคgungsmรคngeln nicht innerhalb von sieben Jahren seit Inkrafttretens der Auรenbereichssatzung gegenรผber der Gemeinde geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mรคngel begrรผnden soll, ist darzulegen (ยง 215 Abs. 2 BauGB).
Auf die Vorschriften des ยง 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB รผber die fristgemรครe Geltendmachung etwaiger Entschรคdigungsansprรผche fรผr Eingriffe in eine bisher zulรคssige Nutzung durch die Auรenbereichssatzung und รผber das Erlรถschen von Entschรคdigungsansprรผchen wird hingewiesen.
ย
Mit der Verรถffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die Auรenbereichssatzung in Kraft.
ย
Gemeinde Fraunberg
Fraunberg, den 14.03.2025
ย
gez.
ย
Hans Wiesmaier
Erster Bรผrgermeister